Bio ist nicht gleich Bio

Zwischen den Anforderungen der EU und den Anbauverbänden gibt es einige gewaltige Unterschiede.

EU-BiosiegelDas Bio-Siegel zeigt Ihnen schnell, welche Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau nach EU-Verordnung kommen. Nur Produkte, die den Anforderungen der EU entsprechen, dürfen das Siegel tragen. Das gilt auch für Waren die nicht aus Europa kommen, wie zum Beispiel Kaffee oder Bananen.

Lange vor dem EU-Siegel gab es die Anbauverbände. Diese haben weit strengere Richtlinien. Produkte, die das Logo eines Anbauverbandes tragen, stellen unter den Bio-Produkten eine "Premium"-Qualität dar.

     

Bei allen Unterschieden zwischen der EU-Verordnung und den Anbauverbänden gibt es auch Gemeinsamkeiten: Artgerechte Tierhaltung, Weideauslauf, artgerechtes Futter, Verbot der Fütterung von Tiermehl. 

Verzicht auf Wachstumsförderer, vorsorgliche Antibiotikagabe zur Leistungssteigerung und der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel.

Selbstverständlich sind jede Form von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren verboten.

In der folgenden Tabelle können Sie einige Unterschiede nachlesen:

 Bereich

EU-Verordnung 

Anbauverbände 

 Bewirtschaftungsform

 Teilumstellung des Betriebes möglich, allerdings müssen dann bei der EU-Öko-Kontrolle auch die Daten über den konventionell (nicht ökologisch) bewirtschafteten Teil offen gelegt werden.

Umstellung des gesamten Betriebes auf biologische Bewirtschaftung.

 Futtermittel

 Zufütterung abhängig von der Tierart von 5-15 % konventionellen Futterbestandteilen in der Ration unter definierten Bedingungen erlaubt (bis 2011). Spektrum der erlaubten Futtermittel größer.

Fast ausschließlich Bio-Futter. Je nach Verband und Tierart nur wenige Ausnahmen, die bis zu max. 15 % Zufütterung bestimmter Futtermittel aus konventioneller Erzeugung erlauben. 

 Hofeigenes Futter

 Eigene Futterproduktion wird bevorzugt, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Mindestens 50 % des Futters müssen vom eigenen Hof stammen. 

 Begrenzte Tieranzahl berechnet nach der Stickstoffmenge im Dung

 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro Hektar und Jahr.*

140 Hennen, 280 Hähnchen, 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr.* 

 Tiertransporte

 Bei Tiertransporten soll der Stress auf ein Minimum begrenzt werden. Tiere dürfen nicht mit Stromstößen angetrieben werden und der Gebrauch von Beruhigungsmitteln vor und während der fahrt ist verboten.

Je nach Verband sind darüber hinaus Bedingungen wie die Einhaltung von Tiertransportentfernungen vorgeschrieben. 

 Düngung

 Der Zukauf von organischem Stickstoffdünger ist auf 170 kg pro Hektar und Jahr limitiert.

Zukauf von organischem Stickstoffdüngern ist im landwirtschaftlichen Betrieb je nach verband auf 40 kg bis 112 kg pro Hektar und Jahr begrenzt. 

 Zukauf von konventionellem Wirtschaftsdünger

 Gülle und Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung sind als Dünger zulässig.

Gülle und Geflügelmist aus konventioneller Tierhaltung sind als Dünger nicht zulässig. 

 Herkunft der Rohstoffe

 Global alle Rohstoffe zugelassen, die der EU-Öko-Verordnung entsprechen.

Möglichst aus Mitgliedsbetrieben des Anbauverbandes. 

 Lebensmittel-Zusatzstoffe

 Mehr Zusatzstoffe erlaubt, eine Positivliste regelt deren Einsatz, jedoch selten produktspezifisch wie bei den Bio-Verbänden.

Stark eingeschränkt, für jedes Lebensmittel sind nur die explizit erlaubten Zusatzstoffe einsetzbar. 

Nitritpökelsalz

Zugelassen

Nicht zugelassen bei Bioland, Biokreis, Demeter, Gäa.

Enzyme (nicht kennzeichnungspflichtig)

Allgemein zugelassen

Enzyme sind nur Produktspezifisch zugelassen.

Lebensmittel-verarbeitung

Keine Vorschriften zu den Verarbeitungsverfahren.

Für einige Produkte sind umstrittene Verfahren wie Mikrowelle verboten.

Diese Richtlinien müssen zwingend von allen Anbauverbänden eingehalten werden.

Diese Richtlinien gelten zusätzlich zum Bio-Siegel je nach Anbauverband. In besonderen Fällen können zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen bei den Anbauverbänden beantragt werden.

Quelle: Informationsbroschüre von [Echt Bio.]

*1 Hektar (10.000 m²) sind knapp 1,5 Fußballfelder

Weitere Informationen über die Richtlinien erhalten Sie auf den Seiten der Anbauverbände:

www.bioland.de/bioland/richtlinien.html
www.naturland.de/richtlinien.html
www.demeter.de/index.php?id=1717&MP=13-1491
www.ecovin.de/ => Weinbau => Richtlinien
www.biokreis.de/biokreis_standard.html

 
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